Es wurden uns Falschaussagen als Teil einer Desinformationskampagne vorgeworfen:
Definition: Irreführende und falsche Informationen werden aber dann zu einer Gefahr, wenn sie das Ziel haben,
Menschen vorsätzlich zu täuschen oder zu beeinflussen und gezielt verbreitet werden. Man spricht dann von Desinformation.
Die Absicht dahinter ist also der wesentliche Unterschied zu einer Falschnachricht.
Bundesregierung, Umgang mit Desinformationen.
Änderung des Outfits: Seitens der Stadt und deren Rechtsanwälte wurde uns unterstellt, dass wir als offizielle
Seite wahrgenommen werden wollen. Dies geschehe in irreführender Absicht.
Für uns sind die Inhalte relevant. Nicht das Outfit. Daher haben wir uns dazu entschlossen der Forderung der Stadt
nachzukommen und Weil der Stadt aus der Domain zu streichen und unser Logo zu ändern.
Sollte ein Weil der Städter uns mit einer offiziellen Seite
verwechselt haben, bitten wir um Entschuldigung.
Nach Mitteilungs der Stadtverwaltung und Herrn Bürgermeister Christian Walter von uns verbreitete Falschaussagen:
1. Im Baugebiet Schwarzwaltstaße wurden bislang ediglich 30% der Grundstücke im Baugebiet „Schwarzwaldstraße" verkauft.
Das laufende Vergabeverfahren umfasst 27 Bauplätze. Hier von sind aktuell 22 veräußert, was einer Quote von 81% entspricht.
Den Voreigentümern mit einem vertraglichen Anspruch wurden außerhalb des Vergabeverfahren 11 Grundstücke angeboten. Hiervon haben 9 Eigentümer Gebrauch
gemacht, was einer Quote von ca. 63% entspricht.
Wie kam es zu dieser Einschätzung?
Unsere ursprünglichen Zahlen basierten unter anderem auf dem Abzählen der Grundstücke, da aktuelle offizielle Angaben der Stadt nicht vorhanden waren.
Laut zahlreichen Aussagen in der Vergangenheit standen über 800 Interessierte für
Baugrundstücke auf der Warteliste. Insoweit war es logisch anzunehmen, dass bei einer derartigen Nachfrage alle Grundstücke nach kurzer Zeit vergriffen
wären.
Da immer noch viele Grundstücke unbebaut waren, haben wir abgeleitet, dass der Bedarf an Baugrundstücken eben nicht so ausgeprägt ist,
wie behauptet wird.
Nach einer aktuellen Mitteilung (Juli 2023) der Stadt sind von den am freien Markt angebotenen Grundstücken "81%" verkauft.
Und die den Eigentümern im Baugebiet angebotenen zu "63%".
Unklar bleibt, warum die Parzellen bei dem im Jahr 2020 rechtskräftig in Kraft getretenen Bebauungsplan nicht zu 100% verkauft sind.
2. Der Gewinn aus der Veräußerung ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Ankaufspreis und dem Verkaufspreis.
Richtig ist, dass bei der Gewinnermittlung die Kosten für die Baureifmachung zu berücksichtigen sind, wie auch die erheblichen Risiken,
dass der Bebauungsplan rechtswidrig ist, zu berücksichtigen.
Wir dachten, wir haben umfassend verdeutlicht, dass das Bauvorhaben unserer Meinung
nach mit erheblichen Risiken verbunden ist. Die Kosten für die Planung, Umlegung und Erschließung sowie die notwendigen Schutzmaßnahmen und Instandhaltungen des Rieds könnten die potenziellen Vorteile bei Weitem übersteigen.
Unserer Meinung nach ist es unerlässlich, diese Risiken sorgfältig abzuwägen, bevor mit dem Bau begonnen wird.
3. Wir hatten angeblich sugerriert, dass die Gemeinde für die Umsetzung des Baugebietes Häugern Nord auf die
Anwendung des § 33a NatSchG nicht ernst nimmt.
Diese Unterstellung ist falsch.
§ 33a NatSchG bezweckt nach der Gesetzesbegründung den Schutz von Streuobstbeständen in Ortsrandlage.
Wir haben lediglich darauf hingewiesen, dass, wenn man den Paragrafen § 33a NatSchG entsprechend umsetzt,
vermutlich massive Kosten verursacht werden. Unter anderem spielt hier das Bereitstellen von Ausgleichsflächen eine große Rolle.
4. Weiter wurde uns vorgeworfen, dass für die Bewertung des Verkehrslärms lediglich eine Messung vom 03.05.2018 von 0.00 Uhr bis 24.00
Uhr erfolgt sei. Verkehrskonzeptionelle Untersuchungen am 23.07.2019 wurden ignoriert.
Tatsächlich wurden verkehrskonzeptionelle Untersuchungen am 23.07.2019 herangezogen.
Verkehrskonzeptionelle Untersuchungen seien ignoriert worden.
Maßgeblich für die Bewertung des Verkehrslärms sind einzig die von dem Verkehrslärmgutachter selbst genannten Messungen.
Der Verkehrslärmgutachter benennt in seiner Stellungnahme nur eine Messung vom 3.5.
Die verkehrskonzeptionellen Untersuchungen wurden nicht genannt.
5. Weiterhin wird wahrheitswidrig behauptet, dass in der verkehrskonzeptionellen Untersuchung die
zukünftige Entwicklung des Verkehrs nicht berücksichtigt worden sei. Richtig ist, dass diese in der Verkehrsuntersuchung
enthalten sind und in dieser geplante Nutzungserweiterungen genannt werden.
5.1 Ebenso unwahr ist die Unterstellung, dass die Verkehrsuntersuchung alleine auf der Verkehrsmessung beruht.
5.2 Unwahr ist weiterhin die Unterstellung, dass keine Verkehrsprognose in der Verkehrsuntersuchung berücksichtigt wurde.
5.1, 5.2 Wir haben kein Interesse daran, uns über das Klein-Klein der verkehrstechnischen Begutachtung zu streiten.
Unserer Ansicht nach (und wir haben die vorliegenden Dokumente umfassend gesichtet) sind die verkehrstechnischen
Aspekte des Bauvorhabens nicht hinreichend fundiert beachtet worden.
Bilde dir selbst eine Meinung, ob Messungen an 3
Tagen, gleich welcher Art, das Gesamtbild der Verkehrszunahme hinreichend abdecken.
6. Sie behaupten weiter, dass im Baugebiet ein Ärztehaus vorgesehen sei und dieses in der Verkehrsanalyse
nicht berücksichtigt wäre. Es ist falsch, dass im Baugebiet ein Ärztehaus geplant sei. Der Bebauungsplan lässt
lediglich zu, dass ein solches im Baugebiet grundsätzlich rechtlich möglich wäre. Unwahr ist somit die Behauptung,
dass eine Anzahl von mehr als 2000 Fahrten aufgrund vergleichbarer Projekte geschätzt werden könnte.
Um die Folgewirkungen eines Bebauungsplans richtig zu bewerten, ist von einer Maximalbelastung der
Betroffenen auszugehen. Insoweit ist ein Ärztehaus, das im Bebauungsplan zulässig ist, mit der entsprechenden
Verkehrsbelastung in die Prüfung einzustellen.
7. Herr Katz wird auf Ihren Internetseiten mit folgender Aussage zitiert: „Aber: Sollte etwas schiefgehen, hat Herr Katz bereits einen Schuldigen - den Klimawandel, der das Ried sowieso trockenlegen wird.“
Eine solche Aussage wurde von Herrn Katz nicht getroffen, weshalb es sich um eine Unterstellung handelt.
Herr Katz hat in einem Video-Beitrag zum Baugebiet Häugern Nord, der im Jahr 2020 von der Baden-TV GmbH produziert wurde, bei der Zeitmarke 07:38 Folgendes geäußert:
„Eigentlich müssten wir jetzt sagen, dadurch, dass wir diesen Tiefbrunnen mit einbinden werden, sichern wir eigentlich den Bestand des Riedes sehr viel sicherer, als wenn wir quasi einfach abgewartet hätten, wann der Klimawandel das Ried trockenlegt.“
Der Videobeitrag ist im Internet verfügbar.
Mag jeder selbst beurteilen, was er damit meinte.
Wir haben es als das Einführen eines klassischen Alternativschuldigen interpretiert.
8. Weiterhin wird behauptet, dass es keine öffentlichen und transparenten Dialoge geben würde, seitdem Herr Katz Beigeordneter unserer Mandantin sei.
Dies ist unwahr, da sowohl das Planaufstellungsverfahren seit dem Amtsantritt von Herrn Katz in mindestens 20 öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und im Technischen Ausschuss behandelt wurde.
Stimmt, öffentliche Sitzungen des Gemeinderates gab es.
Bekanntermaßen dienen die Gemeinderatssitzungen nicht dem Dialog mit dem einzelnen Bürger.
Das war es auch schon, was uns seitens Herrn Bürgermeister Christian Walter im Sinne der Verbreitung von Falschinformationen und Führen einer Desinformationskampagne vorgeworfen wurde.
Ob man uns deshalb unterstellen kann, Menschen vorsätzlich zu täuschen oder zu beeinflussen, magst du für dich entscheiden.
Wir haben Herrn Bürgermeister Walter angeboten, jederzeit gerne auf uns zuzukommen, um unsere Berichte über das Baugebiet Häugern Nord möglichst korrekt über das Baugebiet zu berichten.
Und hoffen, dass dieser davon Gebrauch macht.