Lebensraum für über 5000 Tier- und Pflanzenarten

Artenschutzrechtliche Aspekte




Durchschnittlich sind in einer Streuobstwiese über 5000 Tier- und Pflanzenarten heimisch.
Viele Arten sind besonders geschützt und müssen in dem Fall, dass ihr Wohnraum vernichtet wird, umgesiedelt werden.
Abgesehen von der umständlichen Umsiedelung ist der Erfolg nicht garantiert:

Genetische Verarmung (wenn nicht alle Tiere transloziert werden können)
Fehlende Anpassungsfähigkeit
Konflikte mit anderen Arten
Enorme
Kosten


Quelle: BUND Niedersachsen
Quelle: Biodiversität - Streuobstwiesen







Es wurden u. A. 46 besonders geschützte Vogelarten identifiziert

12 davon auf der roten Liste
+ 8 streng geschütztes Fledermausarten.
+ 2 streng geschützte Käfer





Quelle: Faunisches Bestandsgutachten (Oktober 2016) im Auftrag der Gemeinde Weil der Stadt.




Das Biotop bildet ebenfalls eine ideale Heimat für zahlreiche Insekten. Unter anderem ist es - kombiniert mit dem Streuobst und dem Ried - der perfekte Lebensraum für Bienen und Schmetterlinge.



Manche Arten müssen besonders geschützt bzw. umgesiedelt werden.

Beispielsweise




Der Grünspecht


Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um den Schutz des Grünspechts im geplanten Baugebiet zu gewährleisten?

Um den Schutz des Grünspechts im geplanten Baugebiet zu gewährleisten, müssen die betroffenen Brutreviere durch die Anlage von Gehölzbeständen (vor allem Streuobstwiesen, aber auch altholzreiche Laub- und Mischwälder) im räumlich-funktionalen Umfeld ausgeglichen werden. Diese müssen vor Durchführung des Eingriffs ausgeglichen sein. Hierfür ist sicherzustellen, dass die Gehölzbestände der Ausgleichsfläche ein entsprechendes Alter und Potenzial für Baumhöhlen und Totholz aufweisen. Dies kann beispielsweise durch das Aufstellen von Totholz-Torsi gewährleistet werden.





Alles Vogel?



Nein - auch zahlreiche Amphibien haben in dem Biotop ihr Zuhause.
Manche von Ihnen wandern sogar von dort aus zum Ried und wieder zurück.

- wenn sie es über die Straße schaffen -


2/3 des Korridors für die Amphibien werden durch das Bauprojekt vernichtet.



Durch die Rhodung von über 200, teils über 70 Jahre alten Obstbäumen, werden voraussichtlich artenschutzrechtliche Verbotstatbestände eintreten.

Das wird das Bauprojekt vermutlich verzögern, wenn nicht sogar verhindern.

Details:
Rote Liste/ Geschützt: Feldsperling, Gartenrotschwanz, Goldammer, Haussperling, Klappergrasmücke, Kleinspecht, Turmfalke,8 Fledermausarten, Goldkäfer, Hirschkäfer (Potential) + zahlreiche geschützte Totholzkäfer, Wendehals, Kuckkuck, Waldlaubsäger, Grünspecht, Mäusebussard.



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